Im mehrgeschossigen Wohnbau greift man bei tragenden Wänden gerne auf Massivholzkonstruktionen zurück, da sie schlank und dennoch in der Lage sind, hohe Kräfte abzutragen.
Die schmalste Wand, die im Dachgeschoss oder in den obersten Stockwänden zum Einsatz kommen kann, ist eine 10 cm starke Massivholzwand (siehe Grafik unten). In der Regel wird diese mit einer beidseitigen Gipsverkleidung und damit mit einer weißen Optik ausgeführt. Ihr Brandschutzniveau kann je nach Anforderung angepasst werden und liegt bei 30, 60 oder 90 Minuten.
Je höher die Brandschutzanforderung und je höher das Gebäude, desto größer wird die Wandstärke dimensioniert
Bei höheren Gebäuden muss in den unteren Geschossen die Wandstärke naturgemäß zunehmen. Von einer 12, 14 bis 16 cm dicken Massivholzwand mit Gipsverkleidung ist alles möglich.
Soll bei der Innenwand die Holzoptik sichtbar bleiben, ist das natürlich ebenfalls möglich. In diesem Fall werden die sogenannten Sichtlagen auf einer oder auf beiden Seiten in Wohnsichtqualität ausgeführt. Der Brandschutz wird dann ausschließlich über den Abbrand gewährleistet. Bei einem geforderten Brandwiderstand von 60 min rechnet man mit einem Abbrand von 4 cm. Die verbliebene Wandstärke muss dann die Last nachweislich noch tragen können. Höhere Brandwiderstandswerte führen demnach zu einer entsprechend höheren Wandstärke.
Eine Massivholzwand wie in der Abbildung unten dargestellt erzielt 40 dB Schallschutz zwischen zwei Zimmern. Sind höhere Werte gefordert – also solche, die über die genormten Anforderungen hinausgehen – kann man die Schallschutzwerte der Innenwände mit zusätzlichen Vorsatzschalen optimieren. Sinn macht das vor allem zwischen Schlaf- und Wohnzimmer oder zwischen Besprechungsräumen.
Wer garantieren möchte, dass Zimmer schallschutztechnisch noch besser voneinander getrennt werden, sollte auf Vorsatzschalen mit Doppelbeplankung setzen.