In einem ersten Schritt empfiehlt sich als angehender Bauherr der Weg zur zuständigen Gemeinde, um den Bebauungsplan einzusehen. Manche Bauvorschriften sehen eine Anpassung an das Ortsbild vor und haben konkrete Vorgaben, welche Dachformen erlaubt sind, wie hoch man bauen darf oder welche Abstände zur Grundstücksgrenze eingehalten werden müssen. Einige Gemeinden geben auch die Platzierung des Hauses auf dem Grundstück vor, um so die Einhaltung einer definierten Hausfrontenlinie sicher zu stellen. Sollten Sie also schon eine konkrete Vorstellung davon haben, wie Ihr Haus aussehen sollte, müssen Sie frühzeitig mit der Baubehörde Kontakt aufnehmen und sich erkundigen, ob sich diese Ideen auf dem ins Auge gefassten Grundstück überhaupt umsetzen lassen.
Das zweite große Fragezeichen betrifft die Grundstückseigenschaften. Vor allem bei Hanglage gilt es, einige Faktoren zu klären. Wichtig ist beispielsweise, ob eine Bebauung am höchsten Punkt des Grundstücks möglich ist. Damit verhindern Sie in späterer Folge, dass das Oberflächenwasser zum Gebäude fließt. Außerdem sollte Ihnen bewusst sein, dass Stützmauern oder Steinschlichtungen baugenehmigungspflichtig sind. Sie müssen also vorab auf der Gemeinde klären, ob und in welcher Höhe diese erlaubt sind, wenn Sie planen, den Garten terrassenförmig anzulegen. Einfluss auf die späteren Kosten nehmen außerdem die Bodenbeschaffenheit bzw. der Grundwasserspiegel. Ein erhöhter Grundwasserspiegel oder schlechte Sickerfähigkeit des Bodens stellen erhöhte Anforderungen an die Ausführung Ihres Kellers. Auch felsiger Untergrund kann kostenintensive Überraschungen (z.B. Regiekosten des Baumeisters) für Sie bereithalten. Erkundigen Sie sich daher beim Grundstückseigentümer, ob bereits ein Bodengutachten vorliegt. Wenn nicht, gibt die Nachfrage bei den Nachbarn oder einer ortsansässigen Baufirma wertvolle Aufschlüsse. Sollten diese auch nur geringen Zweifel über die Bodenbeschaffenheit ergeben, ist es überlegenswert, eventuell selbst ein Bodengutachten in Auftrag zu geben.